Fachkrankenhaus für Venen- und Enddarmerkrankungen




Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ, sind in der gesetzlichen Definition (§ 95 SGB V) fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, die über die strukturierte Zusammenarbeit mindestens zweier Ärzte mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen eine interdisziplinäre Versorgung aus einer Hand gewährleisten sollen.

MVZ nehmen, genau wie selbständig niedergelassene Vertragsärzte, regelhaft an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen teil.

Werden Sie Teil eines starken Teams!


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