Informationen für Besucher
Besucher sind in der VENEN-CLINIC herzlich willkommen. Denken Sie bitte daran, dass Patienten in der Regel Ruhe brauchen und Rücksicht auf Mitpatienten genommen wird.
Corona: fast alle Test- und Maskenpflichten fallen zum 01.03.2023
Gemäß Beschluss der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern entfallen mit Ablauf des Monats Februar fast alle Test- und Maskenpflichten. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesuchende soll die Maskenpflicht zum Schutz besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten bis zum Ablauf der Befristung der in § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthaltenen Regelungen bis zum 07.04.2023 weiterhin gelten d.h., das Betreten des Krankenhauses und des Medizinischen Versorgungszentrums (Arztpraxis) ist weiterhin nur mit einer FFP-2-Maske erlaubt. Die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests einer offiziellen Teststelle indessen ist nicht mehr erforderlich.
Ungeachtet dessen bitten wir weiterhin um Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, diese sind u.a.:
- Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen,
- Maskenpflicht wie vor,
- Vor Betreten und beim Verlassen des Krankenhauses sind die Hände zu desinfizieren,
- Sollten Sie unter Erkältungssymptomen leiden, bitten wir Sie, von einem Besuch unserer Patientinnen und Patienten abzusehen,
- Zulässig ist der Besuch von 1 Person pro Patient-/in für 1 Stunde pro Tag in der Zeit von 12 bis 17 Uhr.